Dienstag, 13. März 2012

Hopp Bern!


Die Berner Regierung setzt sich weiter gegen die Unsitte der geschäftlichen Rechtlosigkeit von Prostituierten ein
Einige herauszuhebende Punkte aus dem Artikel:

"Was nach überholter Moral aussieht, ist für die Prostituierten juristisch von Bedeutung: Verträge, die gegen die guten Sitten verstossen, sind gemäss Obligationenrecht nichtig, womit Forderungen nicht einklagbar sind. Prostituierte sind so gesehen auf den Goodwill ihrer Kundschaft gewiesen (...)Weil Prostitution seit 1942 legal ist und Prostituierte überdies Einkommenssteuern zahlen, hat die Bundesgerichtspraxis zudem etwas Scheinheiliges."

Genau! Es darf nicht sein, dass steuerzahlende Dienstleister/innen in einem legalen Gewerbe keinerlei Handhabe haben, um sich gegen Betrüger und Zechpreller zu wehren. Interessant ist, dass die Forderung nach gleichen Rechten für Sexworker gar nicht so neu ist- schon vor 18 Jahren wollte ein Nationalrat gegen diese Diskriminierung vorgehen. Das Bundesgericht wimmelte den Vorstoss damit ab, es habe die Autorität zu entscheiden, was Sittenwidrigkeit ist. Schade, dass der Nationalrat und seine Unterstützer bei dieser paternalistischen Argumentation klein beigab.

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